Die neue Straßenreinigungssatzung wurde gestern verabschiedet

Im Rahmen der gestrigen Stadtverordnetenversammlung wurde die Stufe 1 der neuen Straßenreinigungssatzung verabschiedet und tritt am 1. Januar 2016 Kraft.

Walter Richters, der stellvertretende Vorsitzende des Schiersteiner Ortsbeirates, teilte uns  hierzu mit: „Schierstein ist von den Änderungen ziemlich stark betroffen. In Schierstein sind Anfang 2016 insgesamt 20 Straßen mit 23 Änderungen betroffen. Gravierend: Gleich neun Straßen, die bislang von den Anliegern gereinigt wurden und damit gebührenfrei waren, fallen ab 1. Januar in die Reinigungsklasse A 2 (Reinigung von Fahrbahn und Bürgersteig zwei Mal pro Woche durch die städtischen Entsorgungsbetriebe).“

Straßen in Schierstein, die ab 01.01.2016 von der neuen Satzung betroffen sind:
• Alte Schmelze
• Bert-Brecht-Straße
• Elbestraße
• Erftstraße
• Frank-Wedekind-Straße
• Hafenstraße
• Hafenweg
• Hans-Römer-Platz
• Karl-Lehr-Straße
• Klabundstraße
• Lippestraße
• Moselstraße
• Neckarstraße
• Oderstraße
• Reichsapfelstraße
• Rheingaustraße (von Saarstraße bis Äppelallee)
• Rheingaustraße (von Äppelallee bis Schiersteiner Brücke)
• Saarstraße (von Rheingaustraße bis Blierweg)
• Saarstraße (von Blierweg bis Sylter Straße)
• Söhnleinstraße (von Karl-Lehr-Straße bis Kleinaustraße)
• Söhnleinstraße (von Kleinaustraße bis Kreisel Grorother Straße)
• Storchenallee
• Wupperstraße

Walters Richters glaubt, dass der Schiersteiner Ortsbeirat die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen wird, nachdem dieser in der Ortsbeiratssitzung am 9. Dezember einen klaren einstimmigen Beschluss  gefasst hat!

Beschluss des Ortsbeirates:
Der Ortsbeirat ist grundsätzlich nicht gegen eine Veränderung der 20 Jahre alten Straßenreinigungssystematik.

Der Ortsbeirat ist aber mehr als ungehalten über die Tatsache, dass über die vorgelegten Satzungen in kürzester Zeit entschieden werden soll, obwohl diese gerade für den Ortsteil Schierstein erhebliche Veränderungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

Die in der neuen Straßenreinigungssatzung beabsichtigten veränderten Einteilungen der Reinigungsklassen und die damit verbundenen Reinigungsintervalle beinhalten zum Teil viel zu hohe Sprünge (z. B. von C in A2). Teilweise werden gleiche Straßen unterschiedlich klassifiziert. Weiterhin sollen Straßen in A übernommen werden, ohne dass dies logisch begründbar ist.

Darüber hinaus ist das mittels einer Matrix generierte neue System höchst intransparent, insbesondere aufgrund der nicht offen gelegten über 40 Kriterien.

Hinweise:

Eine Zusammenstellung aller für Schierstein geplanten Änderungen sowie Beispiele, eine Gebührentabelle und Erläuterungen zum Begriff „Berechnungsmeter“ gibt es bei Interesse unter http://www.gruene-schierstein.de/info/reinigung.htm

Ab heute sind zusätzliche Informationen einschließlich der „objektiven, wissenschaftlich fundierten Entscheidungsmatrix“ für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar unter
http://wiesbaden-wird-sauberer.de/

Unter http://wiesbaden-wird-sauberer.de/service/gebuehrenrechner/ gibt es auch einen Gebührenrechner. Die dabei angezeigten Beträge sind allerdings nur für 2016 gültig. So werden für die Schönaustraße weiterhin keine Gebühren angezeigt, weil Straße und Bürgersteig 2016 noch komplett von den Anliegern gereinigt werden müssen. Nach den aktuellen Plänen für die Stufe 2 geht es aber ab 01.01.2017 ebenfalls in die Reinigungsklasse A 2 mit entsprechenden Gebühren.

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