Zu diesem heute im Wiesbadener Kurier veröffentlichten Leserbrief muss man folgendes wissen, um die Situation richtig beurteilen zu können:
Beim Bau der Dieter-Horschler-Promenade durfte der Weg und die übrigen Flächen nicht höher angelegt werden, um den sogenannte Retentionsraum beizubehalten! So wird ja ab einem bestimmten Hochwasserstand sogar die Tiefgarage der Hafenstadt geflutet. Und dies alles „nur“ damit die flussabwärts liegenden Anrainer nicht komplett absaufen!
Es liegt also kein Planungsfehler vor! Und auf eine ordnungsgemäße Absperrung bei Hochwasser kann auch nicht verzichtet werden!
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