„Freispruch“ für die Entsorgungsbetriebe

Die stark verschmutzten Parkplätze in der Kleinaustraße zwischen dem Containerstandplatz und der Einfahrt auf das „Söhnleingelände“ werden schon lange zu Recht von der Bevölkerung kritisiert.

Wer jedoch auf die Stadtreinigung (ELW) schimpft, der „prügelt“ den falschen!  Denn die Kleinaustraße gehört laut der Straßenreinigungssatzung zur Reinigungsklasse C. Das bedeutet, dass die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke keine Straßenreinigungsgebühren zahlen und selbst für die komplette Reinigung der Straße zuständig sind. Exakt: Für die Reinigung der Straße bis jeweils zur Fahrbahnmitte, und falls vorhanden auch für die Reinigung der Gehwege, Straßenrinnen, Parkplätze, Haltestellenbuchten, Grünstreifen, Gräben und offenen Bodenbereiche um die Baumstämme. Und das einmal pro Woche!

plusPunkSchierstein hat heute von ELW die Zusage bekommen, dass man sich der Sache annehmen will und die Grundstückseigentümer nochmals schriftlich auf ihre Reinigungspflicht hinweisen wird.

Da sind wir gespannt, wie der Reinigungspflichtige – die Erich-Kästner-Schule beziehungsweise das städtische Schulamt –  diese Kuh vom Eis oder besser gesagt: den Dreck von den Parkplätzen bekommt!

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