Rund 100 Besucher waren am Mittwochabend der Einladung zur Bürgerversammlung zum Thema Parken und Verkehr in Schierstein ins Feuerwehrgerätehaus gefolgt. Wie erwartet, wurde in der zweieinhalbstündigen Zusammenkunft lebhaft und kontrovers diskutiert. Für Ortsvorsteher Urban Egert als Versammlungsleiter streckenweise nicht ganz einfach! Der „rote Faden“ ging jedoch nicht verloren und am Ende standen auch Ergebnisse.
Dankenswerterweise hat Ortsvorsteher Urban Egert „plusPunktSchierstein“ das Ergebnisprotokoll überlassen, das wir an dieser Stelle gerne veröffentlichen:
Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung in Schierstein zum Thema Parken und Verkehr am 17.10.2018
Die Veranstaltung war mit ca. 100 Bürgerinnen und Bürgern gut besucht, neben den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats waren seitens der Verwaltung Herr Prado vom Tiefbauamt sowie Frau Paysen und Herr Tischel vom Straßenverkehrsamt anwesend. Herr Prado stellte die Themen in einer Präsentation vor. Zu jedem Punkt erfolgte dann eine vom Unterzeichner moderierte Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertretern der Verwaltung und des Ortsbeirats.
Dabei sind zu den Themenbereichen folgende Ergebnisse festzuhalten.
- Söhnleinstraße
In der Söhnleinstraße wird versucht, den morgendlichen Stau aus Richtung Walluf zu umgehen, indem man durch die Söhnleinsiedlung fährt und an der LZA wieder auf die Söhnleinstraße auffährt oder über die Bauernbrücke auf den Feldweg in Richtung Schierstein Nord fährt. Daneben gibt es insbesondere zur Nachtzeit erheblichen Lärm durch Fahrzeuge, die zu schnell fahren bzw. an der LZA (Lichtzeichenanlage) mit Vollgas starten.Konsens war, dass morgens der Verkehr bereits vor dem Ortseingang auf die A66 geleitet werden muss und die Geschwindigkeit durch bauliche und/oder technische Maßnahmen reduziert werden soll. Vorzugsweise soll dies durch eine „Pförtner-LZA“ in Höhe der Elbestraße geschehen, wodurch sowohl die Abkürzung durch die Siedlung als auch, bei entsprechender Schaltung, der „Schnellstart“ an der LZA Neckarstraße unattraktiv werden.
- Westhafen
Das illegale Parken im Bereich des Wasserschutzgebiets und insbesondere am Damm soll durch entsprechende Beschilderung, bauliche Maßnahmen und Kontrollen verhindert werden. Entlang der Kleinaustraße (Sportplatzseite/Wasserschutzzone 3) sollen nach Möglichkeit die illegal genutzten Parkplätze legalisiert und entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen ausgebaut werden. Es soll geprüft werden, ob die Parkflächen bewirtschaftet oder mit einer Parkscheibenregelung zeitlich begrenzt werden können. Insgesamt soll der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad attraktiver gemacht werden. Es werden in diesem Bereich niemals für alle Zwecke ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.Bei geplanten Baumaßnahmen und Verdichtungen im Tiefgebiet sollen die notwendigen Verkehrsbeziehungen und Parkmöglichkeiten bereits im Vorfeld bedacht und konzeptionell geplant werden.
- Osthafen
Nach Fertigstellung der Schiersteiner Brücke sollen in diesem Bereich eine erhebliche Anzahl an Parkplätzen entstehen. Die Promenade wird (autofrei) weitergeführt. Im Bereich der geplanten Sommergastronomie sollen keine Parkplätze geschaffen werden.
- Hafenstraße
Konsens war hier, die Hafenstraße in eine Fußgängerzone umzuwandeln. Dabei ist zu beachten, dass durch die Einbahnstraßenregelungen im Tiefgebiet ein Befahren durch Anwohner jederzeit möglich sein muss. Auch die Belieferung der Gastronomie und sonstigen Betriebe muss möglich sein.Es soll auch geprüft werden, ob die Fußgängerzone über die Bernhard-Schwarz-Straße hinaus ausgeweitet werden kann.
Falls eine Fußgängerzone nicht realisiert werden kann, soll an Wochenenden und Feiertagen ein Parkverbot in der Hafenstraße umgesetzt werden.
- Bewohnerparken
Nach ausführlicher Diskussion wurde ein mögliches Bewohnerparken im Tiefgebiet als nicht zielführend angesehen und derzeit abgelehnt. - Verkehrsüberwachung
Die Vertreter des Straßenverkehrsamtes sagten zu, Schierstein in Bezug auf die Überwachung des ruhenden und fahrenden Verkehrs „nicht zu vergessen“ und im Rahmen der Möglichkeiten hier tätig zu werden – auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten. Dies soll mit „Maß und Ziel“ sowie in Intervallen mit unterschiedlicher Intensität erfolgen.