OB-Stichwahl: Stimme durch Briefwahl abgeben!

Am 10. März sind abermals alle Wiesbadener Wahlberechtigte aufgefordert zur Wahlurne zu gehen, um darüber zu entscheiden, ob Dr. Helmut Müller (CDU) im Amt bleibt oder aber sein Herausforderer Sven Gerich (SPD) der neue Chef im Wiesbadener Rathaus wird! Grund: Beim ersten Wahlgang hatte keiner der fünf Bewerber die absolute Mehrheit erreicht. Die beiden Bestplatzierten, Dr. Müller (48,0 % der gültigen Stimmen) und Sven Gerich (38,4%), haben sich für die Stichwahl qualifiziert und stehen jetzt auf dem Stimmzettel zur Auswahl!

Wahlberechtigte, die am Sonntag, 10. März, nicht zur OB-Stichwahl gehen können, sollten ihre Stimme vorher durch Briefwahl abgeben. Wer dies tun will, findet den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung;  er kann aber auch formlos mit Name, Anschrift und Geburtsdatum gestellt werden. Schriftliche Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt, 65140 Wiesbaden, geschickt werden. Briefwahlunterlagen müssen bis zum Stichwahltag, 18 Uhr, im Wahlamt, Bleichstraße 3, eingegangen sein.

Interessant für junge Wahlberechtigte: Briefwahlunterlagen können ganz problemlos online oder per Mail beantragt werden!  Online auf der Seite www.wiesbaden.de/wahlen oder per Mail an briefwahl@wiesbaden.de.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, schon jetzt unmittelbar seine Stimme abzugeben! Wer dies tun will, muss mit seiner Wahlkarte oder einem gültigen Ausweis zu folgenden Wahlbüros gehen:

Das Zentrale Bürgerbüro, Dotzheimer Straße 6 – 8, Wahlschalter im LuisenForum, hat montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr (Freitag, 8. März, von 8 bis 13 Uhr), mittwochs von 8 bis 20 Uhr und am Samstag, 2. März, von 10 bis 14 Uhr geöffnet.

Die Führerschein- und Zulassungsstelle, Stielstraße 3, ist montags von 7 bis 13 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 13 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und am Samstag, 2. März, von 9 bis 12 Uhr offen.

Das Wiesbadener Rathaus, Schloßplatz 6, Zimmer 18, ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr (Freitag, 8. März, von 8 bis 13 Uhr) und am Samstag, 2. März, von 10 bis 14 Uhr geöffnet.

Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 8. März, ebenfalls von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Briefwahlanträge werden bis Freitag, 8. März, 13 Uhr, bearbeitet; Informationen zu Ausnahmen, beispielsweise bei plötzlicher schwerer Erkrankung, erteilt das Wahlamt, Telefon 0611 31-4501. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen auch für alle weiteren Fragen zur Wahl zur Verfügung.

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