Bebauungsplan „Gorother Bachtal“ ist rechtskräftig

Mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Wiesbadener Tageszeitungen ist der neue Bebauungsplan „Grorother Bachtal“ für den Ortsbezirk Schierstein rechtsverbindlich geworden. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte ihn in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen.

Mit dem jetzt vorliegenden Bebauungsplan „Grorother Bachtal“, der im Wesentlichen ein Grünordnungsplan ist, soll in dem rund 30 Hektar großen Gebiet zwischen dem Pfarrer-Schäfer-Weg, der Bebauung auf der Westseite der Freudenbergstraße und dem Grorother Bachtal planungsrechtliche Sicherheit geschaffen werden.

Im Schiersteiner Grorother Bachtal sind in der Vergangenheit zahlreiche ungeordnete Freizeitgärten entstanden, in denen nur teilweise die Errichtung von Einfriedungen, Gerätehütten und Gartenlauben naturschutzrechtlich genehmigt worden sind. Der neue Bebauungsplan soll nun die rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung der Gärten bilden.

Somit können die bereits vorhandenen Gärten gesichert und die Neuanlage von weiteren Gärten gefördert werden. Auch die bestehenden Kleinbauten können so legalisiert und die Errichtung weiterer Gartenlauben zugelassen werden. Für die Errichtung von Zäunen und Lauben im Planbereich wird der Bebauungsplan künftig als Genehmigungsgrundlage dienen, wenn sie mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sind.

Die wenigen im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Rebflächen sollen auch weiterhin für den Weinanbau zur Verfügung stehen. Eine bessere Einbindung des gesamten Gebiets in ein geordnetes Landschaftsbild ist mit der Planung ebenfalls vorgesehen. Von den Gärten sollen keine Störungen auf den Naturhaushalt und den Erlebniswert der Landschaft ausgehen.

Der nun in Kraft getretene Bebauungsplan kann mit seinen textlichen Festsetzungen sowie der Begründung zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring-15, während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch online über die Planungen informieren. Die Unterlagen sind unter http://www.wiesbaden.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Quelle: Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden

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