Lärmaktionsplanung: Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Bis Mitte 2016 wird das EBA den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan erstellen, mit dem schädliche Lärmbelästigungen verhindert oder reduziert werden sollen.

Dazu hat das EBA eine Internetplattform online gestellt, über die die Öffentlichkeit beteiligt wird. Noch bis zum Sonntag, 31. Mai 2015, können Lärmbetroffene dort Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken übermitteln. Die Beteiligung erfolgt mit einer online-basierten Befragung im Internet in zwei Phasen. Die Beteiligungsplattform ist unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zu erreichen.

„Alle von Schienenlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit wahrnehmen, an der Öffentlichkeitsbeteiligung teilzunehmen und damit an der Erstellung des Lärmaktionsplans Schiene mitzuwirken“, so Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann.

Das EBA teilt mit, dass es aufgrund des Umfangs der Lärmaktionsplanung Schiene für das gesamte Bundesgebiet noch nicht möglich sein wird, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen detailliert zu berücksichtigen. Arno Goßmann: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das EBA mittelfristig Maßnahmen auf Vorschlag der Bürger und der Kommunen sowie weiterer Akteure wie der Bürgerinitiativen in die Lärmaktionsplanung Schiene aufnimmt.“ Die Lärmaktionsplanung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Lärmminderungsplanung. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht dabei eine Mitwirkung und nicht nur eine bloße Information der Öffentlichkeit vor. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken sind online zu finden unter www.eisenbahn-bundesamt.de, Stichwort: Lärmkartierung.

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