Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass anlässlich des Schiersteiner Hafenfestes ab Montag, 6. Juli, im Bereich des Schiersteiner Hafens Verkehrsbeschränkungen wirksam werden.
Während des Fests werden sämtliche zum Hafen führenden Straßen für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt ist ausschließlich Anwohnern und Gewerbetreibenden gestattet, wobei auch hier die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten sind. Durch die Stadtpolizei werden verstärkt Kontrollen bezüglich parkender Fahrzeuge im gesperrten Bereich durchgeführt.
Ab Montag, 6. Juli, werden die Zufahrtsstraßen von der Reichsapfelstraße und von der Rheingaustraße in Richtung Hafen für Nicht-Anwohner gesperrt. Die Kleinaustraße ist ab Donnerstag, 9. Juli, ab der Söhnleinstraße gesperrt. Das Befahren der Storchenallee zwischen Rheingaustraße und Wasserrolle ist ab Freitag, 10. Juli, nur für Anwohner, Linienverkehr und Taxen zulässig. Für den Zeitraum von Freitag 10. Juli, 9 Uhr, bis Dienstag, 14. Juli, 9 Uhr wird in der Neckarstraße, Moselstraße und Wupperstraße ein Einbahnverkehr eingerichtet, um die Aufrechterhaltung des Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Behindertenparkplätze stehen in der Storchenallee zur Verfügung.
Alle Besucher des Hafenfestes werden dringend gebeten, die geänderten Verkehrsregelungen zu beachten. Wegen der begrenzten Parkmöglichkeiten im Umfeld des Hafens wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.