Voraussichtlich im Jahre 2018 können wir die neue Schiersteiner Brücke mit der dann sechsspurigen A 643 für unsere Fahrt über den Rhein nutzen. Die Brücke selbst präsentiert sich auf den Plänen recht ansehnlich und wird das Landschaftsbild sicherlich aufwerten. Auch der Verkehr wird besser fließen.
Was sich jedoch nicht positiv verändern wird, ist der Lärmschutz! Die aktuellen Planungen sehen fast ausschließlich passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster) vor. Von der durchgehenden Lärmschutzwand – wie von den Ortsbeiräten Biebrich und Schierstein gefordert – will man beim zuständigen hessischen Amt für Straßen und Verkehrswesen nichts wissen!
Das in dieser Woche durchgeführte Anhörungsverfahren brachte die Stadt Wiesbaden keinen Schritt weiter. Die Einwendungen der Stadt wurden abgeschmettert! Die durchgehende Lärmschutzwand bleibt vorerst ein unerfüllter Wunsch!
Ob nun die Stadt Wiesbaden, namentlich die Stadträte Thies und Pös früher auf diesen Missstand hätten reagieren müssen und Fristen versäumt wurden, wollen wir an dieser Stelle nicht erörtern! Fakt ist doch, dass der geplante Lärmschutz für die Bürger von Biebrich und Schierstein nicht ausreicht und jetzt gehandelt werden muss! Noch ist Zeit!
Helmut Fritz, Mitglied des Ortsbeirates Biebrich, hat sich eingehend mit der Thematik beschäftigt und ist empört, dass die zuständigen Ämter die berechtigten Forderungen nach einem ausreichenden Lärmschutz arrogant ignorieren. Dem nachfolgenden Leserbrief von Herrn Fritz ist von unserer Seite nichts hinzuzufügen!
„Ich habe an beiden Veranstaltungstagen des Anhörungsverfahrens im Rahmen der Planfeststellung für den Neubau der Schiersteiner Brücke und den Ausbau der A 643 als Mitglied des Ortsbeirates Biebrich teilgenommen, wobei meine Zulassung schon nicht unumstritten war.
In meiner langjährigen Praxis als Teilnehmer an den unterschiedlichsten Erörterungen habe ich noch nie von Behördenvertretern ein solches Maß an Arroganz und Ignoranz erlebt. Die Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrswesen waren überhaupt nicht gewillt, sich mit den Einwendungen auch nur auseinanderzusetzen, vielmehr ausschließlich darauf bedacht, ihre fertigen Pläne vor jeder noch so geringen Änderung zu bewahren.
Dabei schreckten sie auch nicht vor einer eigenwilligen Interpretation der gesetzlichen Vorschriften zurück. Das Fernstraßengesetz schreibt bei einer wesentlichen baulichen Veränderung zwingend die Vermeidung schädlicher Auswirkungen vor. Zu den schlimmsten Immissionen gehört der Verkehrslärm, der als eine der Hauptursachen unserer vielfältigen Zivilisationserkrankungen anerkannt ist.
Deshalb ist optimaler Lärmschutz ein unumstößliches Gebot, zumal der Ausbau von Strecke und Brücke ja auch deshalb geschieht, weil künftig mit täglich 100 000 Fahrzeugen gerechnet wird. Damit wird sie zu einer der meist befahrenen Strecken zumindest in Hessen, die zudem mitten durch besiedeltes Gebiet führt.
Unter diesen Gegebenheiten die Forderung nach lückenlosem aktivem Lärmschutz als unverhältnismäßig abzutun, übersteigt jedes Maß an Vorstellungsvermögen.
Ablauf und Ergebnis dieser Veranstaltung lassen nichts Gutes erwarten, wenn es um den geplanten Ausbau der A 66 geht.
Es hat sich gezeigt, dass die Verantwortlichen hier aus den Vorgängen um Stuttgart 21 nichts gelernt haben. Soviel sei gesagt – auch die Biebricher und die Schiersteiner können sich zu „Wutbürgern“ entwickeln.
Den Vertretern unserer Stadt bei diesem Erörterungstermin ist nur das beste Zeugnis auszustellen. Sie haben sich wacker geschlagen, wenn auch mit dem Florett und nicht mit dem Säbel.“
Helmut Fritz – Biebrich
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