Schierstein: Lärmschutz für die Bevölkerung hat Vorrang

Planungsdezernentin Sigrid Möricke

Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zum Ausbau der A 643 erheben. „Wir wollen damit ein politisches Signal setzen, um mehr Lärmschutz für die Bevölkerung zu erreichen“, erklären dazu Umweltdezernent Arno Goßmann und Planungsdezernentin Sigrid Möricke und weiter: „Die Bürgerinnen und Bürger in dem betroffenen Gebiet sind schon jetzt durch verschiedene Lärmquellen, vom Straßen- bis zum Fluglärm, belastet. Deshalb muss alles getan werden, damit die Menschen in Schierstein nicht auch noch nach einem Ausbau der A 643 zusätzlich beschallt werden.“

Die Stadt hatte in dem Planfeststellungsbeschluss ihre Forderung nach einem hinreichenden Lärmschutz beim Ausbau als nicht erfüllt angesehen. Und nachdem sich das Land bei dem von der Stadt vorgeschlagenen „Lärmpakt“ zugunsten der Anwohner nicht beteilige, müsse diese im Wege des Klageverfahrens versuchen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, so Goßmann.

Stadtentwicklungsdezernentin Möricke bestätigt dies: „Der Schutz vor Lärm ist heute ein wichtiger Aspekt der Stadtentwicklung. Deshalb unterstütze ich die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss.“ Generell sei aber für die lärmgeplagten Areale in Schierstein ein Gesamtkonzept notwendig, so Möricke. „Die voraussichtliche Verkehrsentwicklung bei einem Ausbau der A 643 und die Entwicklung im Bereich Äppelallee geben dringenden Anlass zum Handeln. Sonst erstickt der Stadtteil in Lärm und Verkehr.“

Zu diesem Komplex gehöre auch das laufende Baugenehmigungsverfahren für die Firma XXL sowie die weitere Entwicklung im Bereich „Knochenmühle“, so Möricke. „Das Dialogverfahren mit der Verkehrsinitiative Äppelallee wird intensiviert. Und auch im Bereich Knochenmühle / Schiersteiner Osthafen wollen wir eine qualitativ hochwertige Entwicklung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt. Hierzu müsste ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.“ Dies sei aber wiederum nicht möglich, wenn es keinen ausreichenden Lärmschutz an der A 643 gebe. Möricke: „Dann gibt es auch am Schiersteiner Osthafen keine qualitätsvolle Entwicklung. Auch anspruchsvolle Gewerbebetriebe siedeln sich nicht in der Lärmfahne der Autobahn an.“

Möricke: „Die Stadt wird alles Erdenkliche tun, damit das Areal nicht durch den Ausbau der A 643 abgewertet wird. Die Einreichung der Klage ist dazu ein erster Schritt.“

Quelle:  Pressedienst der Landeshauptstadt Wiesbaden
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