Direktwahl des Oberbürgermeisters am 24. Februar

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Bis spätestens 2. Februar sollte jeder Wahlberechtigte seinen Wahlbenachrichtigungs-briefe für die OB-Direktwahl am 24. Februar 2013 im Briefkasten haben.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in einem Umschlag mit rotem Aufdruck „Eilige Wahlunterlagen“ versandt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse vom 4. bis 8. Februar mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 2. Februar abzusehen.

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.

Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann, kann bis zum
22. Februar, 13 Uhr, Briefwahl beantragen.

Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist in jedem Fall auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ankreuzen, ob Briefwahl für die Hauptwahl am 24. Februar, für eine eventuelle Stichwahl am 10. März oder für beide Wahlen beantragt wird.

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun; folgende Briefwahlausgabestellen sind seit Montag, 21. Januar, geöffnet:

Zentrales Bürgerbüro LuisenForum (Dotzheimer Straße 6 – 8):
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr (Freitag, 22. Februar, von 8 bis 13 Uhr), mittwochs von 8 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 23. Februar)

Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde, Stielstraße 3:
montags von 7 bis 13 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 13 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr (nicht mehr am Samstag,
23. Februar)

Rathaus Wiesbaden, Schlossplatz 6, Erdgeschoss, Zimmer 018:
montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr (Freitag, 22. Februar, von 8 bis 13 Uhr),
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 23. Februar)

Ortsverwaltungen
Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 22. Februar, ebenfalls von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl am 10. März kann erst ab 27. Februar erfolgen.

Briefwahl kann auch online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleisten kann, aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs bei den Wahlberechtigten selbst.

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