Neue Straßenreinigungssatzung ein heißes Thema!

16_01_2016_besenIn der Samstagausgabe des Wiesbadener Tagblatt (WT) und Wiesbadener Kurier (WK) ist schwarz auf weiß zu lesen, was Stadtrat Dr. Oliver Franz und die Entsorgungsbetriebe am Donnerstagabend beim „ELW-Abend zur neuen Straßenreinigungssystematik“ live erleben mussten. Von den bis auf den letzten Platz besetzten Zuschauerrängen des Museumssaales hagelte es gegen die am 1. Januar in Kraft getretene Straßenreinigungssatzung „Protest in verschärfter Form“.

WK/WT- Redakteurin Birgit Emnet berichtet in ihrem Artikel von einem stundenlangen „Trommelfeuer der Emotionen“ und davon, dass der Moderator Patrick Körber seine Mühe hatte, die Diskussionen in geregelte Bahnen zu lenken!

Der für die Entsorgungsbetriebe zuständige Dezernent Dr. Oliver Franz musste wissen, was auf ihn zukommt, denn im Vorfeld des Satzungsbeschlusses signalisierten fast alle der 26 Ortsbeiräte „Alarm“, meldeten Änderungsbedarf an und beanstandeten, dass die Ortsbeiräte viel zu spät eingeschaltet wurden und somit wichtiges „Vor-Ort-Wissen“ auf der Strecke blieb!

Fakt: Die neue Satzung trat am 1. Januar in Kraft. Den Ortsbeiräten wurde eingeräumt, bis zum 15. Januar ihre Bedenken und Änderungswünsche einzureichen!

Der Schiersteiner Ortsvorsteher Urban Egert: „Trotz der knappen Zeitspanne, hat der Schiersteiner Ortsbeirat seine Stellungnahme formuliert und Herrn Stadtrat Dr. Franz fristgerecht auf den Tisch gelegt!“

Stellungnahme des Ortsbeirats Schierstein zu den Inhalten und Bestimmungen der aktuellen und in 2016 zu beschließenden Straßenreinigungssatzung:

Logo-OBR„Der Ortsbeirat Schierstein hat in seiner Dezembersitzung die ihm vorliegende Beschlussvorlage einstimmig abgelehnt. Dies bedeutet nicht, dass er grundsätzlich gegen eine Neuregelung der Satzung ist – im Gegenteil. Jedoch sind so viele Einwände und Rückfragen zur Vorlage vorhanden bzw. eingegangen, dass dringender Änderungsbedarf zu beiden Umsetzungsschritten erforderlich erscheint. In der Folge werden die wichtigsten Anmerkungen, Fragen und Änderungsvorschläge aufgeführt, im Interesse der besseren Lesbarkeit überwiegend per Spiegelstrich.

  • Der Ortsbeirat Schierstein versteht die zweistufige Einführung der Satzung so, dass diese in der jetzigen Form von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und bis Ende 2016 in Kraft ist. Die zweite Stufe wird im Verlauf des Jahres 2016, nach einer entsprechenden Vorlage, von den Stadtverordneten beschlossen. Somit bestehen noch Änderungsmöglichkeiten für die erst ab 2017 vorgesehenen Einstufungen, aber auch für die bereits in der ersten Stufe beschlossene Systematik, da der „zweite Beschluss“ ja die komplette Satzung beinhaltet. Daher werden nachfolgend auch Änderungsvorschläge für die erste Stufe aufgeführt, wohl wissend, dass diese bis zum nächsten Beschluss in Kraft sind.
  • Der Ortsbeirat bemängelt ausdrücklich die Tatsache, dass er an der Erstellung der Satzung und Einstufung der Straßen im Vorfeld in keiner Weise beteiligt war. Die Vorstellung der Satzung kurz vor Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung und nach Zustimmung des Magistrats entspricht nicht unserem Verständnis einer bürgernahen Verwaltung bzw. einer Bürgerbeteiligung. Es gab für uns keine Möglichkeit, Änderungsvorschläge für die Stufe 1 einzubringen und auch die jetzige, nachträgliche „Anhörung“ wurde nur auf Grund der massiven Proteste gewährt.
  • Es gibt bereits erste Beschwerden bezüglich der Reinigung 2016. Demnach werden teilweise die vorgesehenen Intervalle nicht eingehalten und grundsätzlich nur mit Maschinen, d.h. um parkende Fahrzeuge herum, gereinigt.
  • Der Termin 15.01.2016 für die Änderungsvorschläge ist unserer Ansicht nach zu kurzfristig angesetzt. Aus diesem Grund können nur die in Schierstein vorgenommenen sowie geplanten Änderungen betrachtet werden. Die ohne Änderung verbleibenden Straßen können somit nicht bezüglich der Sinnhaftigkeit der bisherigen Einstufung untersucht werden.
  • Die vielgenannte Matrix ist bei der Betrachtung der vorgeschlagenen Reinigungsintervalle für den Ortsbeirat nach wie vor eine Art „Wundertüte“. Wir wissen zwar, dass bis zu 40 Aspekte bei der Einstufung eine Rolle spielen, wissen aber nicht welche und schon gar nicht, wie diese gewichtet werden. Somit ein für uns intransparentes Verfahren. Denn wie im gleichnamigen Film kann auch eine „Matrix“ durchaus Fehler aufweisen oder generieren, insbesondere wenn falsche Eingaben erfolgen.
  • Einhellige Meinung des Ortsbeirats ist, dass die Reinigungsintervalle insgesamt zu hoch sind, was ja nicht die gesamte Systematik, wohl aber die Häufigkeit in Frage stellt. Wir haben in Schierstein 17 Änderungen von C in A2. Wir sehen (außer der Äppelallee und dem Hans-Römer-Platz) bei keiner Straße die Notwendigkeit einer mehrmaligen wöchentlichen Komplettreinigung. Wenn richtig gereinigt wird (auch bei parkenden Fahrzeugen), genügt eine einmalige Reinigung, wenn dort Autos parken nutzt auch tägliches Reinigen nichts – es ist egal, ob man ein oder sieben Mal um die parkenden Autos herumfährt.
  • Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum es nur noch 3 Einstufungen in B1 gibt und in der Einzelbetrachtung ist uns wiederum unklar, warum diese 3 Einstufungen vorgenommen wurden. Aus unserer Sicht erfolgt diese Systematik nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
  • Die großen „Sprünge“ C – A2 belasten insbesondere Besitzer von Einfamilienhäusern über Gebühr. Eine jährliche Gebührenerhöhung von 0.- auf 300.- bis 700.- Euro summiert sich mit der Erhöhung der Grundsteuer auf einen Betrag, der die Betroffenen teilweise in finanzielle Nöte bringt.
  • Bei einigen Straßen muss nach unseren Ortskenntnissen von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden sein – wir können uns jedenfalls die unterschiedlichen Einstufungen nicht erklären. Warum kommt die Bert-Brecht-Straße in die C und warum wurde die Heinrich-Zille-Straße dagegen in A2 eingestuft? Die beiden Straßen sind im gleichen Gebiet und absolut vergleichbar.
  • Warum wird künftig die Saarstraße zweigeteilt, bis Blierweg A2 und danach B1. An der Nutzung kann es nicht liegen, im Gegenteil sind oberhalb des Blierwegs mehr Straßenbäume und ebenso viel Busverkehr wie weiter unten. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass es sich um wirtschaftliche Gründe für die Einstufung handelt. Das Gleiche gilt für die Straßen Söhnleinstraße und Rheingaustraße.
  • Bei der Christian-Morgenstern-Straße und der Joachim-Ringelnatz-Straße erschließt sich die Einstufung in A1 in keiner Weise. Das sind Sackgassen, die weniger belastet sind als z.B. die Frank-Wedekind-Straße die beide Straße kreuzt, gleich bebaut ist, keine Sackgasse ist und mehr frequentiert wird. Diese ist in C eingestuft.
  • Bei der Hafenstraße stellt sich uns die Frage, ob auch die angrenzende Hafenpromenade in die Reinigung einbezogen wird. Darüber hinaus ist dieser Bereich als Naherholungsgebiet nicht durch die Nutzung der Anwohner, sondern durch die zahlreichen Gäste stark belastet. Hier wäre es nur recht und billig, seitens der Stadt eine Reinigung pro Woche durchzuführen, ohne die Anwohner zu belasten. Hinzu kommt, dass ein weiterer Reinigungsbedarf durch die überhohen Platanen entsteht – hier fordert der Ortsbeirat seit Jahren erfolglos einen entsprechenden Rückschnitt.
  • Wie wird die Dieter-Horschler-Promenade eingestuft?
  • Eine weitere Frage ist der Umgang mit Eckgrundstücken – wie wird ein Eckgrundstück berechnet welches a) an zwei kostenpflichtig zu reinigenden Straßen, b) an einer kostenpflichtigen und einer selbst zu reinigenden Straßen und c) an zwei unterschiedlich kostenpflichtigen Straßen, liegt?
  • Ein vorläufig letzter Punkt ist die Frage, ob die Berechnungsgrundlage für die Reinigungskosten allein nach der Grundstücksgröße die beste Methode ist oder ob man nicht auch die Länge der zu reinigenden Fläche in Meter mit dazu nehmen kann – und dann durch 2 teilt?

Nachfolgend werden unsere Vorstellungen (nur die Änderungen) bezüglich der künftigen Reinigung dargestellt, wobei die Systematik nach Möglichkeit beibehalten und nur die Intervalle, bzw. bei offensichtlich falschen Einstufungen auch diese, korrigiert werden.

Stufe I
Alte Schmelze A1
Bert-Brecht-Straße B1
Frank-Wedekind-Straße B1
Hafenstraße A1
Hafenweg A1
Karl-Lehr-Straße A1
Reichsapfelstraße A1
Rheingaustraße komplett A1
Saarstraße komplett A1
Söhnleinstraße komplett A1
Storchenallee A1

Stufe II
Christian-Bücher-Straße A1
Christian-Morgenstern-Straße C
Freudenbergstraße A1
Heinrich-Heine-Straße C
Heinrich-Zille-Straße B1
Hermann-Löns-Straße A1 (nachträglich geändert)
Joachim-Ringelnatz-Straße C
Kleinaustraße A1 (nachträglich geändert)
Otto-Reuter-Straße B1
Saarbrücker Allee A1
Schoßbergstraße A1
Schönaustraße A1
Stielstraße A1
Sylter Straße A1
Wasserrolle A1
Wörther-See-Straße A1

Wir bitten um Beantwortung der gestellten Fragen und Beachtung der Einwände und Änderungsvorschläge.“

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